News aus der Hundewelt

Aus Verbänden (SKG, NOV), Veterinärämtern, etc.

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Botschafter des Hundes 2023

 

Kanton Zürich:
Blaualgen

 

Veterinäramt Kt. ZH

Leinenpflicht während Brutz- und Setzzeit!
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren. Deshalb gilt neu jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das Hundegesetz wird entsprechend angepasst. (03.11.2022)

Neue Hundeverordnung (Kt. ZH): Die Hundeverordnung ist angepasst worden und sie hätte zusammen mit der Änderung des Hundegesetzes per 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind jedoch zwei Beschwerden eingereicht worden, was die Inkraftsetzung auf unbestimmt verzögert.
Quelle: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html (20.05.2022)

 

Veterinäramt Kt. TG

Die gesetzliche Leinenpflicht* vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von
freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!
https://veterinaeramt.tg.ch/public/upload/assets/143217/Flyer%20Leinenpflicht%20f%C3%BCr%20Hunde%20im%20Wald%20und%20am%20Waldrand%20TG.pdf?fp=1

Quelle: https://veterinaeramt.tg.ch/

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